Rauchmelderpflicht Bayern
- seit 25. September 2012
- für alle Neubauten die ab 1. Januar 2013 errichtet werden
- Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017
- mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt
- geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
Rauchmelder retten Leben, dass ist bewiesen. Bei einem Brand sterben weit mehr Menschen durch den Brandrauch als durch die Flammen. Besonders nachts ist ein Rauchmelder oft die einzige Überlebenschance, denn den Brandrauch bemerkt man im Schlaf nicht. Einige Atemzüge sind bereits lebensbedrohlich.
Deshalb rät die Feuerwehr Stätzling allen Bürgern Rauchmelder anzuschaffen. Gute Modelle kosten nur um die zehn Euro und können Sie vor großen Schäden bewahren!